Welche Bedeutung haben Urheberrecht und Nutzungsrechte?
Das Schaffen von gestalterischen Arbeiten ist nicht nur eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch im Sinne des UrhG eine persönliche geistige Schöpfung. Daraus ergibt sich, dass sich die Gesamtvergütung aus der Entwurfsvergütung, der Erstellungsvergütung und der Nutzungsvergütung zusammensetzt.
Was und wer ist urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen. In Deutschland sind diese mit der Person des Urhebers untrennbar verbunden.
Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung.
Der Urheber kann aber Nutzungsrechte einräumen.
Was sind Nutzungsrechte?
Als Urheber (Grafik-Designer / Werbegrafiker / Web-Designer) kann PixelStar – Werbung & Design Ihnen (dem Kunden / der Kundin) das Recht einräumen, das Werk zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich, inhaltlich oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt werden.
Warum begrenzte Erteilung der Nutzungsrechte?
Für Sie hat die begrenzte Erteilung der Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich, inhaltlich) den Vorteil, dass Sie nur für die Rechte zahlen, die Sie auch wirklich brauchen.
Quellen und Infoseiten
Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31)
Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34)
* Quelle: AGD Allianz deutscher Designer e.V.